Leistungen
 

Öffentliche Urkunden

Im Auftrag des Gerichts

Im Auftrag der Bürger

Als Treuhänder

Urkundenarchiv

Mediation

Vorsorgevollmacht

 


Öffentliche Urkunden

Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die eine der Aufgaben des Notars.

Öffentliche notarielle Urkunden können sein:
 

  • Notariatsakte

  • Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen

  • Notarielle Protokolle


Öffentliche Urkunden gelten als ein sicheres Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments.

Aus gutem Grund ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Notar bei einer Reihe von Geschäften hinzugezogen werden muss:
 

  • im zivilrechtlichen Bereich

  • im gesellschaftsrechtlichen Bereich

  • Vollstreckbarkeit

 

Im Auftrag des Gerichts

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär).

Die häufigste und wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär“ ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.

Der Notar fertigt als Gerichtskommissär amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigt dadurch die Echtheit des Auszugs und des Inhalts.

Das Grundbuch und das Firmenbuch sind in Form elektronischer Datenbanken geführt.

 

Im Auftrag der Bürger

Die Notare sind erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen auf allen Rechtsgebieten.

Privaturkunden:
Notare verfassen auch Privaturkunden.

Weitere Verträge, bei deren Errichtung und Abwicklung ihr Notar gerne behilflich ist:
 

  • Kauf, Schenkung oder Übergabe

  • Grundbuchseingaben

  • Gesellschaftsverträge

  • Firmenbucheingaben

  • Ehe und Partnerschaft

  • Adoption

  • Scheidungsvergleich

  • Erbrecht

  • Verlassenschaften

  • Vorsorgevollmacht

  • Sachwalterschaft

  • Patientenverfügung

  • Sonstige Vertretungstätigkeiten

 

Als Treuhänder

Als Treuhänder übernimmt der Notar aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber.

Er verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.

Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung.

Das Notariat hat für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet:
das notarielle Treuhandregister (THR).
 


Urkundenarchiv

cyberDOC, das elektronische Urkundenarchiv

Das elektronische Urkundenarchiv des österreichischen Notariats ist bereits seit dem Jahr 2000 in Betrieb.

Es dient der Speicherung und der dauerhaften Aufbewahrung notarieller Urkunden in elektronischer Form.

Den Notaren und cyberDOC kommt im e-Governemnt, konkret im elektronischen Rechtsverkehr mit den Firmenbuch- und Grundbuchgerichten, eine zentrale Rolle zu.

Die Firmenbuch- und Grundbuchgerichte verwenden die von den Notaren elektronisch zur Verfügung gestellten Urkunden.

e-Justice / webERV

Seit 1. Juli 2007 stellen Notare Eingaben an das Firmenbuch sowie Beilagen zu Firmenbuch- und Grundbucheingaben den Gerichten elektronisch zur Verfügung.

Diese notarielle Beteiligung bedeutet, dass hinsichtlich Rechtssicherheit in der elektronischen Welt der gleiche Standard wie in der Papierwelt gilt.

 

Mediation

Die Mediation ist eine neue Form der Konfliktregelung und beruht auf der Freiwilligkeit der Parteien.

Ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) fördert die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu finden.

 

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bei Ihrem Notar. Ein Dokument der Selbstbestimmung.

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments und vertrauen dabei auf die Beratung durch den Notar.

Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache: die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.

Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort:
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.

So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft muss die Beratung sein.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt.
Was liegt daher näher als das Gespräch mit Ihrem Notar?

Der Wert rechtzeitiger Vorsorge ist unschätzbar. Der Preis dafür nicht.

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht hängen von jedem einzelnen Fall ab. Sie sind aber sicher nur ein Bruchteil dessen, was nachträgliche Klärungen oder sogar Streitigkeiten vor Gericht nach sich ziehen könnten.

Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit nicht ein. Die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos!

Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis. Damit Ihr Wille nicht nur auf dem Papier steht.

Was sich bei Testamenten seit Jahrzehnten bewährt hat, hat die Österreichische Notariatskammer in gesetzlichem Auftrag auch für Vorsorgevollmachten eingerichtet:

Ein zentrales Register, in dem alle vorgelegten Vorsorgevollmachten registriert werden können - das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).